OEK Preisauszeichnung 2021

51 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Nachstehende Bedingungen gelten für alle von uns abgeschlossenen Verträge, soweit unser Vertragspartner Unternehmer ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere entgegenstehende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Vertragspartner. 1. Angebot und Vertragsschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Lieferung oder schriftliche Bestätigung des Vertrags der Bestellung durch uns zustande. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und vollständigen Selbstbelieferung, soweit hinreichende Deckungsgeschäfte abgeschlossen wurden und diese zur Vertrags- erfüllung erforderlich sind. Preislisten, Katalog- und Prospektabbil- dungen sowie Offertenzeichnungen und in diesen enthaltene Preise, Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindlich. Wir behalten uns vor, Änderungen an der technischen Ausführung unserer Artikel vorzuneh- men, wenn hierdurch der Gebrauch der Sache und das Aussehen nicht wesentlich verändert werden. Farbmuster und Farbangaben sind in jedem Fall nur annähernd. Bei Teillieferungen behalten wir uns gering- fügige Farbabweichungen ebenfalls ausdrücklich vor. 2. Preise Sämtliche Preise verstehen sich, wenn nichts anderes schriftlich ver- einbart ist, ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwert- steuer. Bei einem Auftragswert unter 50,- Euro wird ein Mindermengen- zuschlag von 5,- Euro erhoben. 3. Lieferung Zu Teillieferungen entsprechend dem Produktionsfortgang sind wir berechtigt, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. Der Besteller ist zum Rücktritt wegen Lieferverzögerung nur berechtigt, wenn er uns dies zuvor unter Setzung einer angemessenen Nachfrist angedroht hat. Lieferverzug unsererseits liegt nicht vor, sofern der Abnehmer in Ver- zug mit einer Leistung aus demselben oder einem anderen Vertrag uns gegenüber ist. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, produk- tionsbedingte Über- oder Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge vorzunehmen. 4. Versand Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Gefahr des Auftraggebers, auch wenn Franko-Lieferung vereinbart ist. Verpackung wird zum Selbstkos- tenpreis berechnet und nicht zurückgeno mmen. 5. Zahlungsbedingungen Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Nach unserer Wahl kann der Versand per Nachnahme oder gegen Vorkasse erfolgen. Gegen unsere Ansprüche kann ein Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sich seine Ansprüche aus dem- selben Vertragsverhältnis ergeben. 6. Eigentumsvorbehalt Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung jeder uns zustehenden Saldo-Forderung. Eine Veräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet und nur solange sich der Besteller sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Andere, unser Eigentum gefährdende Verfügungen sind ausgeschlossen. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an uns ab. Der Besteller ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen; Wir können diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterver- äußerung der Vorbehaltswaren widerrufen, wenn der Besteller seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. Der Besteller wird uns jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltswaren oder über Ansprüche, die hiernach an uns ab- getreten sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehalts- waren hat uns der Besteller sofort und unter Übergabe der notwen- digen Unterlagen anzuzeigen. Der Besteller wird zugleich den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe trägt der Besteller. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere gesamten Forderungen um mehr als 20 %, ist der Besteller berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen. Ko mmt der Besteller mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug, so können wir unbeschadet sonstiger Rechte, die Vorbehalts- waren zurücknehmen In diesem Fall wird der Besteller uns sofort Zu- gang zu den Vorbehaltswaren gewähren und diese herausgeben. 7. Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung Der Käufer hat die Kaufsache nach Erhalt unverzüglich auf Schäden oder Sachmängel zu untersuchen, spätestens innerhalb von 1 Woche nach Übergabe. Mängelrügen haben unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Entdeckung zu erfolgen. Ist die Kaufsache mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherten Eigenschaften, beschränkt sich die Gewährleistung unsererseits nach unserer Wahl zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierzu hat uns der Käufer ange- messen Zeit und Gelegenheit zu gewahren. Wir tragen die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, sofern diese nicht unverhältnismäßig sind. Als unverhältnismäßig gelten solche Kosten, die den Verkaufspreis der mangelhaften Ware übersteigen. Sind Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen dem Käufer nicht zu- mutbar oder schlägt die Nachbesserung mindestens zweimalig fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bestehen nur nach nach- folgender Regelung: Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Unterneh- mens oder unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Dies gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung, aufgrund von Verzug oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Vertragserfüllung sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Um- ständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren und typischen Schaden. Ansprüche aus Sachmängelhaftung verjähren ein Jahr nach Übergabe der Sache. 8. Entwürfe und Muster Unsere Entwürfe und Muster jeder Art dürfen weder nachgeahmt noch ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der jeweilige Besteller, an uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR zu bezahlen, die auf weitergehende Schadens- ersatzansprüche Anrechnung findet. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die von uns zu erbringende Lieferung oder Leistung ist Leipheim/Donau. Gerichtsstand ist 89312 Günzburg. Es gilt aus- schließlich deutsches Recht. Stand 01/2014

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