Was tun, wenn Produkte hinten im Verkaufsregal verborgen bleiben und mit großem Personaleinsatz regelmäßig an die Regalfront geräumt werden müssen? Sicherlich können Verkaufsregale mit der Unterstützung von Ladenbau-Konsolen geneigt werden, sodass Waren durch Schwerkraft nach vorne rutschen. Allerdings können große und schwere im Kühl- und Tiefkühlbereich schnell Probleme bereiten.
Die OEK Gleitplatte bietet für all diese Herausforderungen eine kompetente Lösung. Dabei lässt die extrudierte und geriffelte Gleitschicht, die Produkte auf einer nur gering geneigten Fläche sanft nach vorne gleiten. Ausgerüstet mit einer Geheimrezeptur und einer unnachahmlichen Gleitschicht, kann das einbaufertige Konzept mit Fachteilern und einer Acrylfront erweitert und bedarfsgerecht an die Bedürfnisse unserer Kunden angepasst werden.
Mittlerweile haben wir eine sehr hohe Akzeptanz und Nachfrage für dieses Produkt, mit ausgeweiteten Einsatzbereichen, wie Kühlschränke, Kühl- und Tiefkühlabteilungen namhafter LEH-Ketten. Aufgrund der strengeren Bedingungen für Waren, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, besteht eine gesonderte Pflicht über eine Konformitätserklärung.
Wir haben unser Produkt auf den Prüfstand gestellt und ein Chemisches Laboratorium beauftragt, unsere Gleitplatte auf Lebensmittelkonformität zu prüfen. Die Vorschrift der europäischen Kunststoff-Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1935/2004 regelt die allgemeinen Anforderungen an die Sicherheit von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Nun ist es offiziell! Die OEK Gleitplatte in den Farben weiß, grau und schwarz entspricht den gesetzlichen Vorschriften und kann als Displaysystem mit Lebensmittelkontakt verwendet werden. Die Konformität bestätigt, dass alle Arten von festen und flüssigen Lebensmitteln mit der Gleitplatte in Kontakt kommen können. Das Spektrum der Einsatzbereiche für so ein innovatives Produkt wie die Gleitplatte aus dem Hause Oechsle, ist riesig und lässt sich gut vermarkten. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage die Konformitätserklärungen des beauftragten Chemischen Laboratorium zu.
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